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   BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79   

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BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79 (https://dejure.org/1982,9854)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 3 AZR 508/79 (https://dejure.org/1982,9854)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 3 AZR 508/79 (https://dejure.org/1982,9854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    Gr. Anm. 36; Biomeyer, Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu II 3]).

    Die Auffassung, die Unterstützungseinrichtung stelle von sich aus die Leistungen in Aussicht, verkennt, daß allein das Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber oder, bei einer Gruppenkasse, zu einem der mehreren sie tragenden Arbeitgeber Anlaß und Rechtsgrund dafür ist, Versorgung zu zusagen, die dann lediglich über eine Unterstützungskasse abgewickelt werden soll (BAG 32, 56 [60] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu I 1 b der Gründe]; BAG 32, 373 [377] = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu I 1 der Gründe]).

    eines Rechtsanspruchs in Satzungen und Leistungsrichtlinien von Unterstützungskassen begründet nur ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BAG 32, 56 [59] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu I der Gründe] m.w.N.).

    Im Falle der Auflösung des Deckungsverhältnisses ist es Sache des Arbeitgebers, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um seinen Verpflichtungen aus dem ValutaVerhältnis nachzukommen (vgl. BAG 32, 373 [380 f.] = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu II 2 a der Gründe]; BAG 32, 56 [66 f.] = AP Nr. 9 aaO [zu II 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 7 aaO [zu I 2 a sowie II 2 der Gründe]).

  • BAG, 24.01.1980 - 3 AZR 502/79

    Unterstützungskasse - Trägerunternehmen - Konzernkasse - Gruppenkasse -

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    Die Auffassung, die Unterstützungseinrichtung stelle von sich aus die Leistungen in Aussicht, verkennt, daß allein das Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber oder, bei einer Gruppenkasse, zu einem der mehreren sie tragenden Arbeitgeber Anlaß und Rechtsgrund dafür ist, Versorgung zu zusagen, die dann lediglich über eine Unterstützungskasse abgewickelt werden soll (BAG 32, 56 [60] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu I 1 b der Gründe]; BAG 32, 373 [377] = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu I 1 der Gründe]).

    Träger einer Unterstützungskasse kann nicht nur ein einzelner Arbeitgeber, sondern können auch mehrere Arbeitgeber sein (BAG 32, 373 [380] = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhe gehalt-Unterstützungskassen [zu II 1 a der Gründe]).

    Im Falle der Auflösung des Deckungsverhältnisses ist es Sache des Arbeitgebers, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um seinen Verpflichtungen aus dem ValutaVerhältnis nachzukommen (vgl. BAG 32, 373 [380 f.] = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu II 2 a der Gründe]; BAG 32, 56 [66 f.] = AP Nr. 9 aaO [zu II 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 7 aaO [zu I 2 a sowie II 2 der Gründe]).

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    2.a) Auch wenn Leistungen der Altersversorgung unter Einschaltung einer Unterstützungskasse gewährt werden, handelt es sich um eine Altersversorgung durch den Arbeitgeber, für die dieser eine Zusage im Sinne des § 1 BetrAVG erteilt hat (vgl. BAG 25, 194 [200] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen [zu B II 1 a der Gründe]; Höhne in Heubeck/Höhne/Pauls- 9.
  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 572/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Mindestdienstzeit - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    Als Zusage im Sinne der genannten Vorschrift gilt jede Form der Begründung einer Versorgungsanwartschaft, wenn das Erstarken zum Vollrecht nur noch eine Frage der Zeit ist, also allein vom Umfang der geleisteten Betriebstreue abhängt (BAG 29, 234 [237] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit [zu 1 b der Gründe] m.w.N.).
  • BAG, 18.11.1968 - 3 AZR 255/67

    Feststellungsklage - Rechtsverhältnis im ganzen - Folgen eines

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    Das hat der Senat bereits mehrfach im Anschluß an den Bundesgerichtshof und in Übereinstimmung mit dem Schrifttum klargestellt (AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 135 aaO [zu I der Gründe]; AP Nr. 143 aaO [zu I 2 a der Gründe]).
  • BAG, 15.12.1981 - 3 AZR 1100/78

    Betriebliche Versorgungsordnung - Zusage - Einzelzusage - Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    Erfüllt sein Verhalten die Tatbestandsmerkmale des § 1 BetrAVG, muß eine Versorgungszusage angenommen werden (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1981 - 3 AZR 1100/78 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54

    Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 508/79
    2.a) Auch wenn Leistungen der Altersversorgung unter Einschaltung einer Unterstützungskasse gewährt werden, handelt es sich um eine Altersversorgung durch den Arbeitgeber, für die dieser eine Zusage im Sinne des § 1 BetrAVG erteilt hat (vgl. BAG 25, 194 [200] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen [zu B II 1 a der Gründe]; Höhne in Heubeck/Höhne/Pauls- 9.
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